Offener Brief zur institutionellen Aufarbeitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im folgenden Schreiben richten wir uns als Initiativgruppe im Bistum Dresden-Meißen an Sie. Hiermit informieren wir Sie auszugsweise über den Stand unserer Arbeit hinsichtlich der Aufarbeitung von Fällen sexuellen und/oder spirituellen Missbrauchs im katholischen Kontext des o.g. Bistums.
Folgende Anliegen, Notwendigkeiten und Empfehlungen richteten wir an die Leitung des Bistums Dresden-Meißen, namentlich an Herrn von Spies. Nun geben wir sie Ihnen zur Kenntnis und empfehlen sie Ihnen zur Berücksichtigung in Ihren Gemeinden und Kontexten. Eine Zusammenarbeit mit Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, ist für uns unter der Voraussetzung denkbar, dass Sie sich klar auf Seite der Missbrauchsbetroffenen positionieren, statt die Institution zu schützen. Treten Sie gern in Kontakt mit unserer ehrenamtlich arbeitenden Initiativgruppe.
Mit Schreiben vom 24.01.2022 trat der Justitiar des Bistums Dresden-Meißen erstmals inhaltlich in direkten Kontakt mit der „Initiativgruppe für Aufarbeitung, Aufklärung und Prävention sexuellen und/oder spirituellen Missbrauchs im katholischen Kontext“ im Bistum Dresden-Meißen. Die Beantwortung der Anliegen seines Schreibens mit der Frage nach Anmerkungen, Perspektiven und konstruktiven Hinweisen haben wir zur Diskussion ins Plenum gestellt und veröffentlichen hiermit unsere zentralen Anliegen und Anforderungen an die Aufarbeitung und Prävention im Bistum Dresden-Meißen sowie den zum Zwecke der Aufarbeitung angeschlossenen Bistümern Berlin und Görlitz einschließlich des Militärbischofsamtes.
Generell lässt noch immer ein glaubhafter, unüberhörbarer, unmissverständlicher Aufruf von Herrn Bischof Timmerevers auf sich warten, Betroffene mögen sich bitte melden, damit sie erstens unterstützt werden können und zweitens umfangreich in den Gemeinden aufgeklärt und aufgearbeitet werden kann. Dass dann die Fürsorge für die Betroffenen an erster Linie stehen muss, steht außer Frage, und diese muss über ein einmaliges „Seelsorgegespräch“ hinausgehen!
Von dieser Fürsorge sind wir im Bistum Dresden-Meißen weit entfernt, und es gilt, in Zusammenarbeit mit Missbrauchsbetroffenen auszuloten und festzuhalten, wie Betroffenenfürsorge aussehen kann und soll.
Genannter und dringlich empfohlener Aufruf von Herrn Timmerevers muss auf wirklich allen denkbaren zur Verfügung stehenden Kanälen verpflichtend in allen Gemeinden, Gemeinschaften etc. veröffentlicht werden. Hartnäckig hält sich der Eindruck, seitens der Bistumsleitung würde das Thema sexualisierter Gewalt nur dann aufgegriffen, wenn es sich wirklich nicht mehr vermeiden lässt. Bitte tragen Sie dazu bei, dass diese „Salamitaktik“ unterbunden wird und handeln Sie reflektiert offensiv. Als vertrauensbildende Maßnahme halten wir das für grundlegend sowie unerlässlich, um in den Pfarreien die Voraussetzungen für den achtsamen Umgang mit den Betroffenen und Mit-Betroffenen zu schaffen. Zusätzlich wüchse dadurch der Erwartungsdruck auf Täter und Täterinnen, entdeckt zu werden, was eine wichtige Präventionsmaßnahme wäre.
Um nur die anstehende Aufarbeitung in der Riesaer Gemeinde zu erwähnen, empfehlen wir Ihnen, die Betroffenen direkt und empathisch nach deren Vorstellungen zum Format der Aufarbeitung zu fragen. Mit den in Heidenau und Hainichen angestrengten Aufarbeitungsprozessen wurden und werden zwei sehr verschiedene Wege beschritten, die nicht ohne Weiteres auf andere Missbrauchsfälle mit anderen Betroffenen, in anderen Gemeinden, durch andere/selbige Täter übertragen werden können.
Unserer Meinung nach bedürfen die Aufarbeitungsprozesse
an erster Stelle der Empathie mit den Missbrauchsbetroffenen, sowie der Achtung und Wertschätzung für deren (Über-)Lebensleistung
des absoluten Anerkennens und Glaubens der Darstellungen der Betroffenen, auch wenn anders lautende (kirchen-) juristische Urteile gefällt worden sind
einer langen, intensiven Vorbereitung unter Anwesenheit und maßgeblicher Beteiligung der Missbrauchsbetroffenen
der Einbeziehung der aktuell in der Gemeinde agierenden Verantwortungsträger,
der Einbeziehung der Bistumsleitung
sowie unbedingt der Unterstützung durch eine auf sexualisierte Gewalt spezialisierte, kirchenexterne Fachberatungsstelle.
Für den anstehenden Prozess in Riesa und jeder weiteren Gemeinde gilt es außerdem, das, was an Widerstand aus der Pfarrgemeinde kommen könnte, vorwegzunehmen und den Umgang damit vorzubereiten. Dafür ist es unabdingbar, den Missbrauchsbetroffenen eine fachliche und zusätzlich seelsorgerliche Unterstützung zu gewährleisten, welche eine Gemeindereferentin/ein Gemeindereferent, eine Fachberaterin/ein Fachberater, ein Pfarrer garantieren sollte.
Unverkennbar muss sich die Bistumsleitung stärkend und eindeutig an der Seite der Betroffenen positionieren. Fragen Sie zuerst die Missbrauchsbetroffenen, wen sie zur Unterstützung an ihrer Seite benötigen.
Ebenso selbstverständlich wie die Vertreterin der Fachberatungsstelle Shukura in Dresden ein Honorar für ihre fachberatende Tätigkeit und Moderation im Aufarbeitungsprozess in Heidenau erhalten hat, soll auch die beratende Tätigkeit und Fachexpertise der jeweils involvierten Betroffenen vergütet werden. Wie Sie wissen, sind zahlreiche Missbrauchsbetroffene lebenslang eingeschränkt erwerbsfähig, dauerhaft krank und leben oft nahe der Armutsgrenze. Durch ihre Aktivität im Aufarbeitungsprozess gefährden sie unter Umständen ihre mühevoll stabilisierte Verfassung, wie am Aufarbeitungsabend sowie im – prozess in Heidenau überdeutlich wurde. Es ist sowohl eine Frage der Existenzsicherung, der Wertschätzung sowie der Gleichbehandlung, die Anstrengungen finanziell zu honorieren. Fragen Sie zuerst die involvierten Betroffenen, welche Form der Honorierung sie benötigen und bieten Sie Konkretes an, das über die Ehrenamtsvergütung hinaus geht.
Wer wollte für richtig und gerecht befinden, dass die größte Anstrengung in der von Kirchenmitarbeitenden zu leistenden Aufarbeitung unentgeltlich und ehrenamtlich von den Betroffenen selbst zu tragen sei? Bedenken Sie darüber hinaus, dass die Institution Kirche, die auch im Bistum Dresden-Meißen außer Stande war, Mitarbeitende von sexuellen Verbrechen abzuhalten, nun der Unterstützung ihrer Opfer bedarf, um verursachtes Leid und dieses begünstigende Strukturen aufzudecken und für Gegenwart und Zukunft hilfreiche Schlüsse daraus zu ziehen.
Unsere Einsichten, Perspektiven, Forderungen speisen wir mit Kraftaufwand in die kirchliche Aufarbeitung ein, sind zur Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinden bereit, damit aufhört und ans Licht kommt, was allzu lange verdrängt und vertuscht wurde oder weitergeht. Warten Sie nicht, ob und wann eine Gemeinde als „irritiertes System“ erkennbar wird, eröffnen Sie den Diskurs. Unterstützen Sie als allererstes und langfristig die sich mitteilenden Betroffenen. Im Moment scheint es so, dass sich der Betroffenen zum Zwecke der Aufarbeitung „bedient“ würde. Verstehen Sie den Unterschied, den wir versuchen, zu beschreiben?
In jedem Fall unterstützt die Initiativgruppe die Idee, den Gemeinden, Gruppierungen und Institutionen des Bistums Dresden-Meißen unsere Expertise und unsere Forderungen an die institutionelle Aufarbeitung als Leitlinien und zur Orientierung an die Hand zu geben. Hiermit kommunizieren wir diese den Verantwortlichen und der Öffentlichkeit.
In diesem Sinne korrigieren wir hiermit die Annahme, unsere Initiativgruppe widme sich der persönlichen Aufarbeitung. Unser erklärtes Ziel ist die institutionelle Aufarbeitung im Tatkontext Bistum Dresden-Meißen, in den Pfarreien und Gemeinschaften sowie den katholischen Familien. Letztere scheinen im Bistum Dresden-Meißen bisher komplett ausgeblendet zu bleiben.
Im Bearbeiten gleicher Anliegen und Verfolgen der gleichen Ziele sind Sie und wir ungeübt miteinander. Möglich, dass sich in Ihnen während der Auseinandersetzung mit unseren Anliegen Widerstände, Abwehr, Anmerkungen, neue Ideen auftun. Für fairen Austausch und aufrichtige Weiterarbeit an der institutionellen Missbrauchsaufarbeitung kontaktieren Sie uns gern.
Der derzeitige Stand der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den o. g. Bistümern hinterlässt bei uns den Beigeschmack „schlechter Nachrichten“ und „Nicht-Entwicklungen“, da die Auskünfte unkonkret und bereits Vorbedingungen unerfüllt bleiben. Weiterhin stellen wir die folgenden Fragen an die Bistumsleitungen:
Wann wird die interdiözesane Aufarbeitungskommission die Arbeit aufnehmen?
Welche Institutionen entsenden Mitglieder in die Kommission und wer sind diese Personen?
Unseres Wissens hatte sich der Betroffenenbeirat mangels Mitgliedern bis Anfang März 2022 nicht einmal konstituiert, kein Wunder angesichts des Auswahl- bzw. Berufungsverfahrens. Wie heißen die Mitglieder des Auswahlgremiums für die Besetzung des Betroffenenbeirates?
Wodurch qualifizieren sich die Mitglieder der Auswahlkommission für ihre Aufgabe? Durch „unabhängige Nähe“ zur katholischen Kirche?
Wer sind die Mitglieder des Betroffenenbeirates, welche die Betroffenenperspektive repräsentieren werden?
Inwieweit sind die Betroffenen der Bistümer Görlitz, Dresden-Meißen, Berlin und Militärbischofsamt paritätisch nach Herkunft, Tatkontext, Geschlecht im Betroffenenbeirat repräsentiert?
Welche Tätigkeitsbeschreibung wird/wurde den Betroffenenvertreterinnen und -vertretern übergeben?
Welche Ressourcen und Infrastruktur stellen Sie den Mitgliedern des Betroffenenbeirates für deren Tätigkeit zur Verfügung?
Wie werden der zu erwartende Zeit- und Kraftaufwand für die Mitglieder des Betroffenen- rates honoriert, deren Tätigkeit mit üblichem „Ehrenamt“ kaum vergleichbar sein wird.
Mit Bestürzung haben wir die Nachricht aufgenommen, dass auch im achten Jahr nach Inkrafttreten der rechtlich bindenden Ordnung in einem Großteil der Gemeinden Institutionelle Schutzkonzepte nicht auffindbar sind. Vor allem in den sorbischen Pfarreien des Bistums - so der bislang nicht widerlegte Eindruck - scheint das Thema Prävention überhaupt noch nicht angekommen zu sein. Das fatale Signal völliger Ignoranz gegenüber der Missbrauchsthematik gefährdet die Sicherheit von Kindern und anderen Schutzbefohlenen. Es erscheint uns notwendig, dass die Pfarreien bei der Erstellung von Schutzkonzepten aktiver Unterstützung erfahren als bisher. Das erfordert neben einer klaren Haltung die Bereitstellung von mehr fachlichen und finanziellen Ressourcen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in erster Linie erwarten wir im Namen Betroffener und Mit-Betroffener sexuellen und spirituellen Missbrauchs endlich Handlungen, welche die Aufarbeitung voran bringen, und Präventionsmaßnahmen und -angebote, die den Schutz von Kindern und anderen Schutzbedürftigen vor sexualisierter und spiritueller Gewalt gewährleisten. Wir sind aufmerksam gespannt und bleiben unsererseits aktiv in der Aufarbeitung, Aufklärung und Präventionsarbeit. Es bleibt noch viel zu tun. Antworten Sie uns bitte gern an die genannte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Gläser
i. V. der Initiativgruppe für Aufarbeitung, Aufklärung und Prävention sexuellen und/oder spirituellen Missbrauchs im katholischen Kontext